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Feuerwerksverbot in den Altstädten

Foto: © Carlos Caetano - Fotolia.com

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In den historischen Altstädten ist das Abschießen von Feuerwerk ab diesem Jahr untersagt. Dies gilt insbesondere in der Nähe von alten Fachwerkhäusern. Grundlage dafür ist eine Änderung der 1. Sprengstoffverordnung im Juli 2009, die in §23, Abs 1 sagt, dass „das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern … verboten ist“.

Hintergrund dieser Verordnung ist die Tatsache, dass es in den letzten Jahren vermehrt zu Bränden infolge von fehlgeleiteten Feuerwerkskörpern kam. Nachdem in diesem Jahr mehrere Kommunen über ein kommunales Verbot von Feuerwerk in Altstädten diskutierten, stellte der Bund mit einer Änderung der SprengV eine zweifelsfreie Rechtsgrundlage dafür bereit. Der Gesetzgeber fügte Reet- und Fachwerkhäuser als zusätzlich zu schützende Objekte mit auf.

Bisher ist das Verbot wenig bekannt. Weder Städte und Gemeinden, noch die eigentlich betroffenen, die Bürger, wissen um das Verbot.

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