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Neuvergabe der Funkfrequenzen kostet Eventbranche Milliarden

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Durch die Neuvergabe der Funkfrequenzen entstehen der Veranstaltungsbranche nach Ansicht des EVVC Ausgaben in Milliardenhöhe. Der Verband fordert für die deutschen Veranstaltungshäuser von der Bundesregierung deshalb nun eine Kostenerstattung von zwei bis drei Milliarden Euro.
“Auf unsere überwiegend kommunal getragenen und somit von Steuergeldern finanzierten Häuser kommen immense Kosten zu”, sagt EVVC-Präsident Joachim König. Um auch nach der Neuvergabe der Funkfrequenzen in Kongresszentren, Mehrzweckhallen, Arenen und Theatern weiterhin die Technologie der drahtlosen Mikrofone anbieten zu können, wird nach Darstellung des Verbands nahezu überall die komplette Neuanschaffung der tontechnischen Ausstattung erforderlich sein. Die bisher genutzten drahtlosen Mikrofone funktionierten auf anderen Funkfrequenzen nicht.
Im Rahmen der sogenannten Digitalen Dividende werden die Funkfrequenzen für unterschiedliche Nutzer neu vergeben. Die Frequenzen zwischen 790 und 862 MHz, die bisher für Fernsehausstrahlungen und drahtlose Mikrofonanlagen reserviert waren, sollen zukünftig vor allem der Mobilfunkindustrie zur Verfügung stehen.
Der Europäische Verband der Veranstaltungs-Centren (EVVC) fürchtet deshalb um die Zukunft von drahtlosen Mikrofonanlagen. “Kaum vorstellbar, dass wir, was die Tontechnik angeht, wieder in die Zeiten von Vico Torriani oder Peter Frankenfeld zurückfallen, wo der Umgang mit den Kabelmikrofonen schon fast Teil der Bühnenchoreografie war. Auch die moderne Dramaturgie von Parteitagen mit all ihren technischen Verknüpfungen von Audio-, Video- und Lichttechnik ist ohne Funkfrequenzen zurück in den Fünfzigern”, gibt Joachim König zu bedenken.
Bis zum heutigen Tag sei völlig unklar, welche störungsfreien Alternativfrequenzen für drahtlose Mikrofonanlagen zur Verfügung stehen werden, so der EVVC. Sicher sei jedoch, dass die in den Häusern derzeit genutzte Drahtlostechnologie wertlos wird, da diese auf das Frequenzband von 790 bis 862 MHz ausgerichtet sei. Da die Umstellung, wie es von der Bundesnetzagentur heiße, bereits Mitte des Jahres 2010 erfolgen wird, sei das Chaos aufgrund des kurzen Zeitfensters programmiert. Noch könne keiner einschätzen, ob die der Veranstaltungsindustrie zugewiesenen Frequenzen gar eine Neuentwicklung des Equipments zur Folge haben.
Der EVVC fordert daher “eine klare und eindeutige Umsetzung des Bundesratsbeschlusses vom 12. Juni 2009 über eine angemessene Kostenerstattung der Geschädigten”. Hierzu gehöre, dass sämtliche Anlagen, auch nach Erreichen der Abschreibungsfristen, voll erstattet werden.
Der EVVC verlangt ferner die umgehende Mitteilung der für die Veranstaltungsindustrie zukünftig verfügbaren Frequenzbereiche.

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