Kategorie: Rechtliches

Neuvergabe der Funkfrequenzen kostet Eventbranche Milliarden

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Durch die Neuvergabe der Funkfrequenzen entstehen der Veranstaltungsbranche nach Ansicht des EVVC Ausgaben in Milliardenhöhe. Der Verband fordert für die deutschen Veranstaltungshäuser von der Bundesregierung deshalb nun eine Kostenerstattung von zwei bis drei Milliarden Euro.
“Auf unsere überwiegend kommunal getragenen und somit von Steuergeldern finanzierten Häuser kommen immense Kosten zu”, sagt EVVC-Präsident Joachim König. Um auch nach der Neuvergabe der Funkfrequenzen in Kongresszentren, Mehrzweckhallen, Arenen und Theatern weiterhin die Technologie der drahtlosen Mikrofone anbieten zu können, wird nach Darstellung des Verbands nahezu überall die komplette Neuanschaffung der tontechnischen Ausstattung erforderlich sein. Die bisher genutzten drahtlosen Mikrofone funktionierten auf anderen Funkfrequenzen nicht.
Im Rahmen der sogenannten Digitalen Dividende werden die Funkfrequenzen für unterschiedliche Nutzer neu vergeben. Die Frequenzen zwischen 790 und 862 MHz, die bisher für Fernsehausstrahlungen und drahtlose Mikrofonanlagen reserviert waren, sollen zukünftig vor allem der Mobilfunkindustrie zur Verfügung stehen.
Der Europäische Verband der Veranstaltungs-Centren (EVVC) fürchtet deshalb um die Zukunft von drahtlosen Mikrofonanlagen. “Kaum vorstellbar, dass wir, was die Tontechnik angeht, wieder in die Zeiten von Vico Torriani oder Peter Frankenfeld zurückfallen, wo der Umgang mit den Kabelmikrofonen schon fast Teil der Bühnenchoreografie war. Auch die moderne Dramaturgie von Parteitagen mit all ihren technischen Verknüpfungen von Audio-, Video- und Lichttechnik ist ohne Funkfrequenzen zurück in den Fünfzigern”, gibt Joachim König zu bedenken.
Bis zum heutigen Tag sei völlig unklar, welche störungsfreien Alternativfrequenzen für drahtlose Mikrofonanlagen zur Verfügung stehen werden, so der EVVC. Sicher sei jedoch, dass die in den Häusern derzeit genutzte Drahtlostechnologie wertlos wird, da diese auf das Frequenzband von 790 bis 862 MHz ausgerichtet sei. Da die Umstellung, wie es von der Bundesnetzagentur heiße, bereits Mitte des Jahres 2010 erfolgen wird, sei das Chaos aufgrund des kurzen Zeitfensters programmiert. Noch könne keiner einschätzen, ob die der Veranstaltungsindustrie zugewiesenen Frequenzen gar eine Neuentwicklung des Equipments zur Folge haben.
Der EVVC fordert daher “eine klare und eindeutige Umsetzung des Bundesratsbeschlusses vom 12. Juni 2009 über eine angemessene Kostenerstattung der Geschädigten”. Hierzu gehöre, dass sämtliche Anlagen, auch nach Erreichen der Abschreibungsfristen, voll erstattet werden.
Der EVVC verlangt ferner die umgehende Mitteilung der für die Veranstaltungsindustrie zukünftig verfügbaren Frequenzbereiche.

Feuerwerksverbot in den Altstädten

Foto: © Carlos Caetano - Fotolia.com

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In den historischen Altstädten ist das Abschießen von Feuerwerk ab diesem Jahr untersagt. Dies gilt insbesondere in der Nähe von alten Fachwerkhäusern. Grundlage dafür ist eine Änderung der 1. Sprengstoffverordnung im Juli 2009, die in §23, Abs 1 sagt, dass „das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern … verboten ist“.

Hintergrund dieser Verordnung ist die Tatsache, dass es in den letzten Jahren vermehrt zu Bränden infolge von fehlgeleiteten Feuerwerkskörpern kam. Nachdem in diesem Jahr mehrere Kommunen über ein kommunales Verbot von Feuerwerk in Altstädten diskutierten, stellte der Bund mit einer Änderung der SprengV eine zweifelsfreie Rechtsgrundlage dafür bereit. Der Gesetzgeber fügte Reet- und Fachwerkhäuser als zusätzlich zu schützende Objekte mit auf.

Bisher ist das Verbot wenig bekannt. Weder Städte und Gemeinden, noch die eigentlich betroffenen, die Bürger, wissen um das Verbot.

Interessengemeinschaft Kultur gegründet

Monika Bestle

Monika Bestle

Monika Bestle, bekannt als Initiatorin einer GEMA-kritischen Petition, hat die Interessengemeinschaft Kultur in Deutschland (IKID) gegründet. Mit dieser “Solidargemeinschaft” will die Geschäftsführerin der Sonthofer Kultur-Werkstatt  „unsere Politik davon überzeugen, dass Kultur ein wichtiges Gut für die Menschen ist und dass es die Aufgabe der Politik ist, sich den gravierenden Problemen zu stellen.“

In einem Rundbrief lädt Bestle zudem nun Kreative ein, sich der IKID anzuschließen, die in der Rechtsform eines nicht eingetragenen Vereins „vergleichbar mit den Gewerkschaften“ organisiert werden soll. „Fangen wir klein an, indem wir den Finger in die ‘Wunde’ GEMA legen und geben wir uns Raum, Visionen zu entwickeln für ein neues Denken im Land“, erklärt die IKID-Gründerin. Mehr Informationen zu IKID.

Sir Elton John und Lily Allen befürworten Regierungspläne für Internetsperren

Foto: web.eltonjohn.com

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Die Pläne der Regierung, Internetsperren für illegale Filesharer einzuführen, haben die Musikwelt Großbritanniens in zwei Lager aufgespaltet. Während die eine Seite davon überzeugt ist, dass eine Blockade des Webzugangs das einzige Mittel ist, um dem Problem der Online-Piraterie wirksam entgegenwirken zu können, versucht sich eine Allianz aus Musikern, Songwritern und Plattenproduzenten vehement gegen die Umsetzung der Regierungspläne zu stemmen. Den Gegnern der umstrittenen Anti-Piraterie-Maßnahme, zu denen vor allem Mitglieder der Featured Artists’ Coalition (FAC) wie Radiohead-Gitarrist Ed O’Brien oder die schottische Sängerin und Songwriterin Annie Lennox gehören, weht aus den Reihen der eigenen Musikerkollegen aber ein zunehmend rauerer Wind entgegen. So haben sich mittlerweile gleich mehrere prominente Künstler zu Wort gemeldet, bei denen die Ansichten der FAC auf wenig Verständnis stoßen und die ausdrücklich an den von Plattenlabels und Regierung vorgesehenen Internetsperren festhalten wollen.

Der wohl einflussreichste Verfechter der Regierungspläne, der sich nun sogar in einem persönlichen Brief an den britischen Wirtschaftsminister Lord Mandelson gewandt hat, ist Sir Elton John. “Ich bin der Auffassung, dass die unkontrollierte Ausbreitung von illegalen Downloads auch auf nicht-kommerzieller Basis ernsthafte negative Effekte auf Musiker haben wird”, schreibt der britische Starpianist und Sänger. Insbesondere jüngere aufstrebende Künstler und jene Komponisten, die nicht selbst auf der Bühne stehen, würden den großen wirtschaftlichen Schaden, der durch Online-Piraterie entstehe, zu spüren bekommen. “Filesharing ist eine Katastrophe für neue Talente”, ist auch die britische Popsängerin Lily Allen überzeugt, die unter dem Titel “It’s Not Alright” seit kurzem sogar einen eigenen Blog betreibt, auf dem sie die Piraterie-Mentalität der Konsumenten kritisiert und sich für eine härtere Gangart der Regierung gegen illegales Filesharing einsetzt. Read more »

Gericht prüft: Ist Dieter Bohlen ein Künstler?

Dieter Bohlen

Dieter Bohlen

Ist Dieter Bohlen nun ein Künstler oder nicht? Diese Frage muss in der kommenden Woche das Bundessozialgericht in Kassel klären.
Das Gericht will am 1. Oktober zumindest entscheiden, ob der Musiker und Produzent und die anderen Jury- Mitglieder der RTL-Show “Deutschland sucht den Superstar“ zu Zahlungen an die Künstlersozialkasse verpflichtet sind. Dabei geht es um Beiträge von mehr als 173 000 Euro, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Bohlen und seine Kollegen hatten nach Angaben des Gerichts für die Arbeit bei RTL zwischen 2001 und 2005 etwa vier Millionen Euro erhalten. Die einzelnen Beträge hätten allerdings zwischen 60 000 und 1,2 Millionen Euro pro Person und Staffel geschwankt. Die von der Künstlersozialkasse als Teil der gesetzlichen Sozialversicherung geforderten Beiträge wollte RTL jedoch nicht zahlen: Die Jurymitglieder seien Experten, keine Künstler.
In der Vorinstanz hatten die Richter den Juroren allerdings den Status als Künstler zuerkannt. Bohlen selbst wird vermutlich genauso wenig vor Gericht erscheinen wie vor eineinhalb Jahren die Boxer Wladimir und Vitali Klitschko. Die Künstlersozialkasse hatte beiden einen Beitragsbescheid über 25 000 Euro geschickt, weil sie in der Fernsehreklame auch Schauspieler seien. “Die Werbefilme der Klitschko-Brüder gehören zur Darstellenden Kunst. Dass dabei möglicherweise kein hohes Niveau erzielt wird, ist rechtlich egal“, hatte die Kasse argumentiert. Das hatte das Bundessozialgericht damals nicht so gesehen: “Sportler wie die Klitschkos werden nicht wegen ihrer darstellerischen Fähigkeiten, sondern wegen ihrer Prominenz und ihrer Vorbildfunktion verpflichtet. Damit sind sie eben keine Künstler.“ www.kuenstlersozialkasse.de

Ist die GEMA eigentlich noch zu retten?

Der Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft reagiert auf öffentliche Stellungnahmen der GEMA

„Nach der ohnehin schon maßlosen und durch nichts zu rechtfertigenden Tariferhöhung im Veranstaltungsbereich scheint die GEMA nun auch jedes Augenmaß für den Unterschied zwischen Tatsachenbehauptungen und Verleumdungen verloren zu haben“ empört sich Jens Michow, Präsident des Bundesverbandes der Veranstaltungswirtschaft über einen aktuellen Bericht im GEMA-Newsletter 9/2009.

Die GEMA stellt dort die Behauptung auf, dass neben einzelnen Veranstaltern auch „die Verbände die regelmäßige Streuung von Informationen, Halbwahrheiten und Gerüchten rund um die GEMA“ vornähmen. Diese Äußerung erfolgte unter Bezugnahme auf den aktuellen Tarifstreit, den Inhalt der öffentlichen Petition an den Bundestag sowie ein aktuelles Presserundschreiben des Veranstalters Berthold Seliger, in welchem dieser die grundsätzliche Daseinsberechtigung der GEMA in Frage stellte.

„Es ist der GEMA und ihrem Vorstandsvorsitzenden Dr. Heker unbenommen, sich gegen Angriffe auf die GEMA zur Wehr zu setzen.“, so Michow. „Wenn dabei jedoch alles in einen Topf geworfen wird und in der Öffentlichkeit falsche Eindrücke über Verantwortlichkeiten erweckt werden, sollte Herr Dr. Heker als Jurist wissen, dass er sich damit auf ein rechtlich sehr brüchiges Eis begibt!“ warnt Michow.

Berthold Seliger sei zu keiner Zeit Mitglied des Bundesverbandes gewesen und auch in der Mitgliederliste des VDKD werde er nicht geführt. „Daher möge Herr Dr. Heker zur Kenntnis nehmen“ so Michow weiter, „dass der Bundesverband nichts, aber auch wirklich absolut gar nichts mit den Äußerungen des Herrn Seliger zu tun hat und es sich daher verbietet, ebenso wenig mit dem Rundschreiben Seligers wie auch der GEMA-Peititon der Frau Bestle in irgendeinen Zusammenhang gebracht zu werden!“
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Ärger bei Filmförderungsanstalt

Foto: © Bardewyk.com / PIXELIO

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Produzenten und Verleiher, Kinos, Videoanbieter und TV-Sender steuern jährlich fast 70 Millionen in den 300-Millionen-Fördertopf der Filmförderanstalt (FFA) bei. Begründet ist die Zahlung durch Vorgaben des Filmfördergesetzes (FFG). Und obwohl der deutsche Film derzeit fast 30 Prozent Marktanteil feiert, rumort es kräftig hinter den Kulissen.
Einige Kinobetreiber haben gegen die FFG-Abgabe geklagt – und vom Bundesverwaltungsgericht Recht bekommen.Das Gericht bemängelte die Ungleichbehandlung der Zahler, und gab den Fall an das Bundesverfassungsgericht weiter. Die Abgaben an die FFA richten sich nach dem Unternehmensumsatz. So wurde aber bis Ende letzten Jahres bei Kinobetreibern der Brutto- und bei Videoanbietern der Nettoumsatz herangezogen. Und öffentliche Sender zahlen gar nur einen freiwilligen Beitrag. Darauf bezog sich auch das Urteil des Bundverwaltungsgerichtes. Denn Rundfunk ist Ländersache, die FFA-Abgabe ist aber als Bundesangelegenheit einzuordnen. Somit ein Fall für das Bundesverfassungsgericht.Die FFA kann derweil ihre Mittel nicht vergeben, da sie nicht weiß, wieviel Geld ihr aus den vorbehaltlichen Zahlungen letztendlich zur Verfügung steht. Derweil gärt bei vielen Beteiligten der Wunsch, deutlich weniger Filme zu fördern, dafür aber mit höheren Budgets.

Streit mit Gema: You Tube sperrt Musikvideos

Foto: © Angela Parscyk / PIXELIO

Foto: © Angela Parscyk / PIXELIO

Im Streit mit der Gema sperrt die Google-Tochter YouTube alle professionellen Musikvideos auf seiner deutschen Website. Grund ist ein Streit mit der Gema bei dem es darum geht, wie viel Geld der Verwertungsgesellschaft für das Verbreiten von Musikvideos im Internet zusteht.
Am Dienstag hat der US-Konzern Google begonnen, Musikvideos von Tonträgerfirmen auf seinem Videoportal YouTube zu sperren, um Ärger mit der Gema (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) aus dem Weg zu gehen. Bestehende Verträge, die Google die Wiedergabe erlaubt hatten, liefen gestern aus.
Die Gema verlangt einen Cent pro abgespieltes Video. Da das kostenlose You Tube-Portal nach Ansicht von Beobachtern aufgrund  des hohen Datenverkehrs immer noch ein defizitäres Projekt ist, sei dieser Betrag wirtschaftlich nicht tragbar. Auch in anderen Ländern streitet Google um die Rechte für die Verbreitung von Musikvideos. Die Verwertungsgesellschaft in Großbritannien verlangt vom englischen Portal 23 Cent pro Video. Und selbst dort wurden von Google darauf hin zahlreiche Musikvideos gesperrt.
Als erste Reaktion auf Googles Handeln hat die deutsche Gema heute Gesprächsbereitschaft signalisiert.

Clown-Mangel auf der britischen Insel

 

Begehrte Künstler: Clowns in Großbritannien

Begehrte Künstler: Clowns in GB

In Großbritannien werden die Clowns knapp. Varietés und Zirkusse klagen über fehlende Spaßmacher und Artisten. Wegen der neuen Einwanderungsgesetze können sie keine Künstler aus dem Ausland engagieren. Viele Zirkusensembles sind verzweifelt: es mangelt an talentiertem Nachwuchs. Britische Zirkuskünstler scheinen nicht daran interessiert zu sein, ihre Fähigkeiten an die nächste Generation weiterzugeben. Ein Jongleur der vor dem Supermarkt steht und mit drei Keulen jongliert, mag beeindruckend aussehen, aber gesucht werden Leute, die mit sieben Keulen jonglieren können. Daher ist der talentierte Nachwuchs renommierter Zirkusschulen aus Argentinien, China oder Russland begehrt. Doch ein neues Punktesystem regelt seit November 2008 wer einreisen darf, und wer nicht. Und diese bürokratische Hürde erschwert die Visavergabe erheblich. Zumal nicht alle Künstler über einen Internetanschluss verfügen, der die Antragsstellung vereinfachen würde. Und hat der Clown kein Visum, kommt er nun mal nicht rein ins Land. Anfang März wurde ein türkischer Magier wegen fehlender Einreiseerlaubnis wieder nach Hause geschickt. Da half auch kein Fuchteln mit dem Zauberstab.

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